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Wir erstellen für Sie Ihre private Einkommensteuererklärung, im Volksmund auch Lohnsteuerrückvergütung genannt.

Dabei berücksichtigen wir alle legalen Möglichkeiten um Ihre Steuerlast so niedrig wie möglich zu halten damit Sie Steuern sparen. In den mehr als 50 Jahren seit Gründung unserer Steuerberatungskanzlei haben wir vielen Mandantinnen und Mandanten geholfen nur das absolut Notwendige an den Fiskus zu zahlen. Es ist eines unserer wichtigsten Tätigkeitsfelder.

Stetige Weiterbildung des Teams

Langjährige Erfahrung alleine genügt jedoch nicht. Aufgrund von Änderungen im Gesetz und Entscheidungen der Finanzgerichte, beispielsweise dem Bundesfinanzhof, ändern sich die Ausgaben die Sie absetzen können. Mehrmals jährlich besuchen wir Fortbildungsveranstaltungen um unser Wissen auf dem neusten Stand zu halten. In Kombination mit unserer täglichen Praxis können wir Entwicklungen im Steuerrecht sicher, effizient und preiswert in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Mit der Anfertigung der Einkommensteuererklärung ist es jedoch nicht getan. Wir prüfen die eingehenden Steuerbescheide auf Richtigkeit und erheben Einspruch falls dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen ist.

Ganz am Anfang unserer Steuerberatung steht jedoch die Frage, ob Sie überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Nicht jeder alleinstehende Arbeitnehmer oder Beamte muss dies tun, Ehegatten in der Regel schon. Aber auch falls keine Verpflichtung besteht kann es sinnvoll sein eine Einkommensteuererklärung zu erstellen, beispielsweise falls Sie studieren. Aktuell anfallende Aufwendungen, auch Werbungskosten genannt, können sich auf Einkünfte auswirken, die Sie erst in einigen Jahren erzielen. Und dann ist es wichtig entstandene Verluste bereits heute durch das Finanzamt feststellen zu lassen.

Know How im Einkommensteuerecht

Im Einkommensteuerrecht gilt es viele Besonderheiten und Ausnahmen zu beachten. Darin sind wir geschult und deswegen können wir mit der Abgeltungssteuer, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten sicher umgehen. Außergewöhnliche Belastungen, kurz agB, sind Beispielsweise Aufwendungen die im Rahmen einer Erkrankung entstehen können oder Beerdigungskosten. Jeweils unter Berücksichtigung eventueller Erstattungen durch Versicherungen oder des Erbes.

Aber auch Werbungskosten wie beispielsweise Reisekosten, Fahrtkosten, Umzugskosten, Fortbildungskosten, Kosten einer doppelten Haushaltsführung, Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Fachliteratur oder die Kinderbetreuung können Ihre Steuerlast senken. Es können jedoch auch Abzugsverbote greifen.

Und dann gibt es da noch die Sonderausgaben in Form von Krankenversicherungsbeiträgen, Pflegeversicherungsbeiträgen, Altersvorsorgebeiträgen (beispielsweise Rentenversicherungsbeiträge an die DRV, Beiträge zu einer Rürup-Rente oder Riester-Rente) Kirchensteuern und Spenden, um nur einige zu nennen.

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und die Beauftragung von Handwerkern im häuslichem Umfeld helfen ebenfalls Steuern zu sparen.

Gerne erstellen wir für Sie Ihre persönliche Einkommensteuererklärung. Kontaktieren Sie uns.

Kontakt

Köninger & Mathieu Steuerberater
Am Stadtbad 3
66424 Homburg

Telefon: 06841-923931
Telefax: 06841-923922

kanzlei@koeninger-stb.de

 

 

Über uns

Steuerberatung bedeutet Zukunft gestalten. Unser hoch qualifiziertes Team aus Steuerfachkräften arbeitet verantwortungsbewusst und mit persönlichem Engagement. Wir begleiten Ihren persönlichen und unternehmerischen Weg, effizient und zielführend.