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Ablauf – Kontaktaufnahme und erstes Gespräch


Sie fragen sich wie genau Sie zu uns Kontakt aufnehmen können und welche weiteren Schritte dann auf Sie zukommen? Rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach kurz vorbei. Sie können natürlich auch eine E-Mail an uns senden, wobei wir in diesem Fall dazu raten aus Datenschutzgründen mit persönlichen Angaben sparsam zu sein. Wir rufen dann zurück und besprechen alles Weitere.

Bei der ersten Kontaktaufnahme möchten wir vorab, im groben Rahmen, klären wie ihre steuerlichen Fragestellungen lauten und welche unserer Dienstleistungen Sie in Anspruch nehmen könnten. So können wir uns besser auf das erstes Treffen vorbereiten. Wir vereinbaren dann einen Termin für ein Erstgespräch, in der Regel innerhalb der nächsten Tage.

Zu diesem Gespräch bringen Sie bitte die wichtigsten Unterlagen gleich mit. Dadurch kann die Erstberatung gezielter erfolgen. Hier ein paar Beispiele:

  • Privatpersonen: Die letzten Steuerbescheide oder Schreiben vom Finanzamt und Dokumente und Belege von denen Sie denken, dass sie für ihr Anliegen von Bedeutung sind, wie beispielsweise Rechnungen, Lohnabrechnungen, Erbscheine, Versicherungsverträge, Zahlungsnachweise, Rentenbescheide, Rentenanpassungsbescheide, Notarverträge, Spendenquittungen.
  • Existenzgründer: Dokumente über von Ihnen eventuell bereits unternommene Handlungen im Rahmen der Gründung (Gewerbeanmeldungen, Mietverträge, Eintragungen in das entsprechende Berufsregister, Darlehensverträge, Fragebögen zur steuerlichen Erfassung, Versicherungsverträge, Verträge über die Gründung von Gesellschaften) und die letzten Steuerbescheide, insofern vorhanden.
  • Unternehmen: Falls Sie bereits Unternehmer sind oder ein Unternehmen vertreten, und auf der Suche nach einem neuen Steuerberater sind, wären die letzten Steuerbescheide, der letzte Jahresabschluss und eine aktuelle BWA für das Erstgespräch hilfreich.

Die genannten Beispiele sind nur eine grobe Orientierung. Bringen Sie alles mit, von dem Sie denken es sei für Ihre Anfrage relevant und dessen Inhalt Sie in einem ersten Gespräch mit uns zu teilen bereit sind. Falls Sie sich für uns entscheiden, teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir noch benötigen.

Personalausweis nicht vergessen

Vergessen Sie bitte auch nicht Ihren Personalausweis. Das Geldwäschegesetz verpflichtet uns als Steuerberater eine Kopie davon zu den Akten zu nehmen. Natürlich nur falls Sie sich für uns entscheiden. Es versteht sich von selbst, dass wir alle ihre Daten streng vertraulich behandeln und eine Weitergabe an Dritte nur im Rahmen ihres Auftrags, im gesetzlich notwendigen Umfang, stattfindet. Sehen Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung für Mandanten.

Für Sie als zukünftigen Mandanten ist die Frage nach der Höhe unserer Gebühren natürlich eine der wichtigsten. Das Erstgespräch dient auch dazu uns überhaupt erst in die Lage zu versetzen Ihnen ein Angebot unterbreiten zu können. Je nach Umfang der besprochenen Arbeiten erhalten Sie entweder während des Gesprächs oder ein paar Tage danach ein Angebot.

Erstgespräch kostenlos

Das Erstgespräch soll dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Gemeinsam stellen wir fest, ob und wie wir Ihnen helfen können und in welchem Umfang wir für Sie tätig werden sollen. In der Regel dauert dies zwischen einer halben und einer ganzen Stunde. Auch eine erste grundlegende Beratung gehört natürlich dazu. Dieses Erstgespräch ist in der Regel kostenlos.  Sollte das Erstgespräch länger dauern oder direkt eine konkrete und sachliche Einzelfallberatung erfolgen, so behalten wie uns vor dieses gemäß der Gebührenordnung für Steuerberater in Rechnung zu stellen.

Kontakt

Köninger & Mathieu Steuerberater
Am Stadtbad 3
66424 Homburg

Telefon: 06841-923931
Telefax: 06841-923922

kanzlei@koeninger-stb.de

 

 

Über uns

Steuerberatung bedeutet Zukunft gestalten. Unser hoch qualifiziertes Team aus Steuerfachkräften arbeitet verantwortungsbewusst und mit persönlichem Engagement. Wir begleiten Ihren persönlichen und unternehmerischen Weg, effizient und zielführend.